SO 01-25/26
Die Männermannschaft des FSV Langenleuba-Niederhain wird wegen ausstehender Zahlungsverpflichtungen vorläufig für sämtlichen Spielbetrieb gesperrt. (Die ausstehenden Verpflichtungen wurden zwischenzeitlich beglichen)
SO 02-25/26
Die Mannschaft der SpG SG Eurotrink Kickers Gera II erhält, aufgrund der Nichtnutzung des E-Spielberichts, eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR
SO 03-25/26
Der Schiedsrichter M.K. erhält, aufgrund mangelnder Berichterstattung und Verstoß gegen die Spielordnung, eine Geldstrafe in Höhe von 40,- EUR.
SO 04-25/26
Der Schiedsrichter R.R. erhält, aufgrund eines Verstoßes gegen die Spielordnung, eine Geldstrafe in Höhe von 60,- EUR.
SO 05-25/26
Der Verein FSV Berga erhält aufgrund des Rückzugs der II. Männermannschaft vom laufenden Spielbetrieb eine Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR.
SO 06-25/26
Der Spieler L. W. von der BSG Wismut Gera erhält, aufgrund einer Teilnahme an Freundschaftsspielen während einer eigenen Sperre, eine Spielsperre von einem Spiel und eine Geldstrafe in Höhe von 75,- EUR. Der Verein BSG Wismut Gera erhält aufgrund des o.g. Vergehens eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 75,- EUR.
SO 07-25/26
Der Spieler L. W. von der BSG Wismut Gera erhält, aufgrund einer Teilnahme an Freundschaftsspielen während einer eigenen Sperre, eine Spielsperre von einem Spiel und eine Geldstrafe in Höhe von 75,- EUR. Der Verein BSG Wismut Gera erhält aufgrund des o.g. Vergehens eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 75,- EUR.
SO 08-25/26
Der Spieler M.G. vom FSV Berga erhält aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung wurde, eine Spielsperre von vier Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR. Ein Teil der Spielsperre ist zur Bewährung ausgesetzt.
SO 09-25/26
Der Spieler J.T. von der SpG JFC Gera II erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, eine Spielsperre von sechs Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR. Ein Teil der Spielsperre ist zur Bewährung ausgesetzt.
SO 10, SO 12, SO 13 und SO 14-25/26
Der Verein RSV Altenburg erhält, aufgrund diverser Mannschaftsrückzüge, eine Gesamtgeldstrafe.
SO 11 und SO 15-25/26
Der Verein FSV Berga erhält aufgrund des Rückzugs der E- und F-Juniorenmannschaft jeweils eine Geldstrafe.
SO 16-25/26
Der Spieler L.O. von OTG 1902 Gera erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, eine Spielsperre von sieben Spielen.
SO 17-25/26
Das Ergebnis des Spiels in der Kreisliga C-Junioren zwischen Lusaner SC und SpG TSV 1872 Langenwetzendorf wird, aufgrund eines spielentscheidenden Regelverstoßes, annulliert. Die zustände Staffelleiterin wird angehalten, das Spiel neu anzusetzen.
SO 18-25/26
Der Schiedsrichter R.M. erhält, aufgrund eines spielentscheidenden Regelverstoßes sowie eines Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen, eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 100,- EUR.
SO 19-25/26
Der Spieler R.W. vom BSV Paitzdorf erhält, aufgrund einer Beleidigung mit anschließender Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter, eine Sperre auf Zeit, bis zum Ablauf des 31.08.2026 und eine Geldstrafe von insgesamt 550,- EUR, wovon ein Teil, unter Auflagen, zur Bewährung ausgesetzt ist.
SO 20-25/26
Der Spieler F.W. vom SV 1876 Gera-Pforten erhält, aufgrund grob unsportlichen Verhaltens gegenüber der Schiedsrichterin sowie Beleidigung und Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichterassistenten, eine Gesamtspielsperre von 12 Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR. Ein Teil der Spielsperre wurde zur Bewährung ausgesetzt.
SO 21-25/26
Die Spielerin J.N. vom FSV Ronneburg erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, nachdem sie zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung wurde, eine Spielsperre von vier Spielen.
SO 22-25/26
Der Spieler S.H. vom Post SV Gera erhält, aufgrund einer Beleidigung gegenüber dem Schiedsrichter, eine Spielsperre von sechs Spielen. Ein Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
SO 23-25/26
Das Ergebnis des Spiels der 1. Kreisklasse St. A Nr. 650279034 zwischen SV Eintracht Ponitz und SpG FSV Lucka wird annulliert und mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Mannschaft des SV Eintracht Ponitz gewertet. Die Mannschaft der SpG FSV Lucka erhält, aufgrund eines unerlaubten Spielereinsatzes (Nichteinhaltung 5-Tages-Frist) eine Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR.
SO 24-25/26
Das Ergebnis des Spiels Nr. 650030016 der 1. Kreisklasse Kleinfeld zwischen TSV Monstab-Lödla II und SV Osterland Lumpzig II wird annulliert und mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Mannschaft des TSV Monstab-Lödla II gewertet. Der Verein SV Osterland Lumpzig erhält, aufgrund des wissentlichen Einsatzes eines Spielers unter falschem Namen, eine Geldstrafe in Höhe von 300,- EUR.
SO 25-25/26
Der Spieler T.S. vom ASV Wintersdorf erhält, aufgrund einer groben Unsportlichkeit, eine Pflichtspielsperre von fünf Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR.
SO 26-25/26
Aufgrund ausstehender Zahlungsverpflichtungen wird die Männermannschaft der SpG FSV Lucka vorläufig für sämtlichen Spielbetrieb gesperrt. (Die Verpflichtungen wurden zwischenzeitlich erfüllt)
SO 27-25/26
Der Teamoffizielle M.S. vom ASV Wintersdorf erhält, aufgrund einer groben Unsportlichkeit, ein Innenraumverbot von vier Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR.
SO 28-25/26
Der Verein SV Blau-Weiß Niederpöllnitz erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens von dem Verein zuzurechnenden Zuschauern (Beleidigung Teamoffizielle), eine Geldstrafe in Höhe von 50,- EUR.
SO 29-25/26
Der Verein FSV Meuselwitz erhält, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im ersten Jahr, eine Geldstrafe von insgesamt 200,- EUR.
SO 30-25/26
Das Verfahren gegen den SV Einheit Altenburg, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im vierten Jahr, wurde durch Beschluss des Sportgerichts, nachdem der Strafantrag des SR-Ausschusses zurück genommen wurde, eingestellt.
SO 31-25/26
Der Verein SV Roter Stern Altenburg erhält, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im vierten Jahr, eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR sowie einen Punktabzug von sechs Punkten. Hiervon wurden drei Punkte zur Bewährung ausgesetzt.
SO 32-25/26
Das Verfahren gegen den Post SV Gera, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im vierten Jahr, wurde durch Beschluss des Sportgerichts, nachdem der Strafantrag des SR-Ausschusses zurück genommen wurde, eingestellt.
SO 33-25/26
Der Verein SSV Traktor Nöbdenitz erhält, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im vierten Jahr, eine Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR sowie einen Punktabzug von sechs Punkten. Hiervon werden drei Punkte zur Bewährung ausgesetzt.
SO 34-25/26
Das Verfahren gegen den SV Rositz, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im vierten Jahr, wurde durch Beschluss des Sportgerichts, nachdem der Strafantrag des SR-Ausschusses zurück genommen wurde, eingestellt.
SO 35-25/26
Der Verein FSV Lucka erhält, aufgrund Nichterfüllung SR-Soll im vierten Jahr, eine Geldstrafe von 300,- EUR sowie einen Punktabzug von sechs Punkten. Hiervon werden drei Punkte zur Bewährung ausgesetzt.
SO 36-25/26
Der Verein SV Löbichau erhält, aufgrund des Rückzugs der II. Männermannschaft, eine Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR.
SO 37 und SO 37a-25/26
Der Spieler M.H. von der SpG FC Motor Zeulenroda erhält, aufgrund wiederholt unsportlichen Verhaltens nach Erhalt der gelb-roten Karte, eine zusätzliche Pflichtspielsperre von drei Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR.
SO 38-25/26
Der Verein SV Rositz erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens durch dem Verein zuzurechnenden Zuschauern (hier Abbrennen Pyrotechnik) als Wiederholungsfall, eine Geldstrafe in Höhe von 170,- EUR.
SO 39-25/26
Der Verein FSV Mohlsdorf erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens von dem Verein zuzurechnenden Zuschauern sowie mangelnden Schutz für das SR-Gespann, eine Geldstrafe von 100,- EUR.
SO 40-25/26
Der Verein SV Blau-Weiß Auma erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens durch dem Verein zuzurechnenden Zuschauern (hier Abbrennen Pyrotechnik), eine Geldstrafe in Höhe von 225,- EUR.
SO 41, 42 und 43-25/26
Der Spieler M.B. vom Verein SV Osterland Lumpzig erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber dem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung wurde, eine Pflichtspielsperre von vier Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 140,- EUR.
Zudem erhält der Verein SV Osterland Lumpzig, aufgrund unsportlichen Verhaltens durch dem Verein zuzurechnenden Zuschauern eine Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR.
Darüber hinaus wird das Ergebnis des Spiels Nr. 650276084 zwischen SV Osterland Lumpzig und SSV 1938 Großenstein mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Mannschaft des SSV 1938 Großenstein gewertet. Der Verein SV Osterland Lumpzig erhält aufgrund eines verschuldet herbeigeführten Spielabbruchs eine Geldstrafe in Höhe von 300,- EUR.
SO 44 und 45-25/26
Der Verein FC Motor Zeulenroda erhält, aufgrund unsportlichen Verhalten durch dem Verein zuzurechnenden Zuschauern (Abbrennen Pyrotechnik) eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR. Zudem erhält der Verein eine weitere Geldstrafe über 100,- EUR für weiteres unsportliches Verhalten von Zuschauern (unerlaubtes Betreten des Innenraums).
SO 46-25/26
Der Spieler C.P. vom SV Einheit Altenburg erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, eine Spielsperre von sechs Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR.
SO 47-25/26
Der Teamoffizielle M.S. vom SV Rositz erhält, aufgrund grob unsportlichen Verhaltens, eine Geldstrafe in Höhe von 75,- EUR.
SO 48-25/26
Der Spieler L.-N. F. vom SV Blau-Weiß Auma erhält, aufgrund einer Beleidigung gegenüber dem Schiedsrichter in Tatmehrheit mit einer Beleidigung gegenüber einem Teamoffiziellen eine Gesamtspielsperre von fünf Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR.
SO 49-25/26
Der Spieler M.T. vom SV Einheit Altenburg erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, eine Spielsperre von sechs Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 130,- EUR. Von der verhängten Spielsperre wird ein Spiel zur Bewährung ausgesetzt.
SO 50-25/26
Der Spieler S.H. vom Post SV Gera erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens, eine Pflichtspielsperre von zwei Spielen.
Da der Spieler S.H. gegen die Bewährung aus dem Urteil SO 22-25/26 verstoßen hat, wird der Bewährungsbeschluss aufgehoben und die noch zu vollstreckende Strafe von einem Pflichtspiel auf die neuerliche Strafe angerechnet.
Der Verein Post SV Gera erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens durch dem Verein zuzurechnenden Personen (hier unerlaubtes Betreten des Innenraums) eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR.Darüber hinaus erhält der Verein Post SV Gera, aufgrund mangelnden Ordnungsdienstes im Wiederholungsfall, eine Geldstrafe in Höhe von 600,- EUR. Von der Geldstrafe wird ein Betrag von 300,- EUR zur Bewährung ausgesetzt.
SO 51-25/26
Der Verein TSG 1861 Hohenleuben als sportrechtlich haftender Verein der SpG TSG 1861 Hohenleuben erhält, aufgrund unsportlichen Verhaltens durch dem Verein zuzurechnenden Personen (unerlaubtes Betreten des Innenraums) eine Geldstrafe in Höhe von 50,- EUR.
SO 52-25/26
Der Spieler M.A. vom SV Motor Altenburg erhält, aufgrund einer Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler, eine Spielsperre von sieben Spielen. Hiervon wird ein Spiel zur Bewährung ausgesetzt.