KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Freitag, 26 Oktober 2018 07:03

Urteile des Sportgerichts im Oktober 2018 / Teil 2.

geschrieben von Michael Fritsch

Im zweiten Teil des Monats Oktober 2018 hatte das Sportgericht des KFA-Ostthüringen über 7 Verfahren zu entscheiden.

 

Urteil SO 16 – 18 / 19
Der Spieler P.G. vom Verein 1.FC Greiz e.V. erhält wegen Unsportlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler beim Spiel Nr. 034 der Kreisoberliga zwischen SV Elstertal Bad Köstritz und 1.FC Greiz, ausgetragen am 15.09.2018 in Bad Köstritz, eine Pflichtspielsperre von 2 Pflichtspieltagen und eine Geldstrafe in Höhe von 20,- € auferlegt, § 42 (4) a) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 09.10.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)

 

Urteil SO 17 – 18 / 19
Der Schiedsrichter M.K. des Vereins SV Starkenberg e.V. erhält aufgrund des zu Unrecht erfolgten Spielabbruchs des Spiel Nr. 034 der 1.Kreisklasse Staffel A zwischen TSV Windischleuba und SV Blau – Weiß Zechau –Kriebitzsch II, ausgetragen am 06.10.2018 in Windischleuba, eine Sperrfrist von 2 Spieltagen als Schiedsrichter zu fungieren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € auferlegt, § 44 (5 und 6) der RuVO des TFV. Das Spiel Nr. 034 der 1.Kreisklasse Staffel A zwischen TSV Windischleuba und SV Blau – Weiß Zechau – Kriebitzsch vom 06.10.2018 wird annulliert und ist vom Spielleiter neu anzusetzen, § 8 Ziffer 13 (3) der SpO des TFV. Die entstandenen Fahrtkosten und Spesen für den Verein TSV Windischleuba sind durch den Schiedsrichter M.K. an den Verein TSV Windischleuba e.V. zurück zu zahlen, § 44 (5) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 24.10.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)

 

Urteil SO 18 – 18 / 19
Der Verein SV Blau – Weiß Zechau - Kriebitzsch e.V. erhält aufgrund der Mitschuld am zu Unrecht erfolgten Spielabbruchs des Spiel Nr. 034 der 1.Kreisklasse Staffel A zwischen TSV Windischleuba und SV Blau – Weiß Zechau –Kriebitzsch II, ausgetragen am 06.10.2018 in Windischleuba, eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € auferlegt, § 8 Ziffer 13 (2) in Verbindung mit § 43 (7) Alt. 1 der RuVO des TFV. Das Spiel Nr. 034 der 1.Kreisklasse Staffel A zwischen TSV Windischleuba und SV Blau – Weiß Zechau – Kriebitzsch vom 06.10.2018 wird annulliert und ist vom Spielleiter neu anzusetzen, § 8 Ziffer 13 (3) der SpO des TFV.

(Urteil vom 24.10.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)

 

Urteil SO 19 – 18 / 19
Dem Einspruch gegen die Spielwertung  des Spiels Nr. 063 der Kreisoberliga zwischen SV 1879 Ehrenhain II und SV Elstertal Bad Köstritz, eingelegt durch den Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V., ausgetragen am 07.10.2018 in Ehrenhain, wird aufgrund eines unberechtigten Spielereinsatzes durch die Mannschaft SV 1879 Ehrenhain II durch das Sportgericht des KFA Ostthüringen stattgegeben. Das Spielergebnis wird durch das Sportgericht annulliert und mit 2 : 0 Toren und 3 Punkten für die Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz gewertet, § 43 (2) der RuVO des TFV in Verbindung mit § 19 Ziffer 3 (1) der SpO des TFV. Der Spieler T.H. vom Verein SV 1879 Ehrenhain e.V. erhält keine Spielsperre, § 42 (1) der RuVO des TFV. Der Verein SV 1879 Ehrenhain e.V. wird mit einem Strafgeld in Höhe von 50,- € belegt, § 43 (2) der RuVO des TFV, wogegen der Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. die einbezahlten Einspruchsgebühren vom KFA Ostthüringen zurückerhält, § 33 (4) der RuVO des TFV. 

( Urteil vom 10.10.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)                                                                                                                                

 

Urteil SO 20 – 18 / 19
Der Verein SV Osterland Lumpzig e.V. erhält aufgrund des unberechtigten Spielereinsatzes beim Spiel Nr. 023 der 1. Kreisklasse Staffel B zwischen SV Schmölln II und SV Osterland Lumpzig II, ausgetragen am 23.09.2019, durch den Spieler D.Y., der im vorausgegangen Spiel zwischen SV Osterland Lumpzig II und Weißbacher SV 1951 eine Gelbrote Karte (Spiel Nr. 016 der 1.Kreisklasse Staffel B) erhalten hatte, ein Strafgeld in Höhe von 100,- € auferlegt , § 43 (5) der RuVO des TFV. Das Spiel Nr.023 wird mit 0 Punkten und 0 Toren für die Mannschaft SV Osterland Lumpzig II gewertet, § 43 (3) der RuVO des TFV. Der Spieler D.Y. vom Verein SV Osterland Lumpzig e.V. wird mit einer Sperre von 2 Pflichtspieltagen sowie einem Strafgeld in Höhe von 50,- € belegt, § 42 (3) der RuVO des TFV. Es wird für die Spielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht des KFA Ostthüringen ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Des Weiteren erhält der Verein SV Osterland Lumpzig e.V. ein Strafgeld in Höhe von 50,- € wegen Verstoßes gegen die Technischen Richtlinien, § 43 (11) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 25.10.2018; das Urteil ist bis auf die Wertung des Spiels Nr. 023 rechtskräftig!)

 

Urteil SO 21 – 18 / 19
Der Verein Weißbacher SV 1951 e.V. erhält aufgrund des unberechtigten Spielereinsatzes beim Spiel Nr. 024 der 1. Kreisklasse Staffel B zwischen Weißbacher SV 1951 und TSV 1880 Rüdersdorf II, ausgetragen am 22.09.2019 in Weißbach, durch den Spieler M.B., der im vorausgegangen Spiel zwischen SV Osterland Lumpzig II und Weißbacher SV 1951 eine Gelbrote Karte (Spiel Nr. 016 der 1.Kreisklasse Staffel B) erhalten hatte, ein Strafgeld in Höhe von 100,- € auferlegt , § 43 (5) der RuVO des TFV. Das Spiel Nr.024 wird mit 0 Punkten und 0 Toren für die Mannschaft Weißbacher SV 1951 gewertet, § 43 (3) der RuVO des TFV. Der Spieler M.B. vom Verein Weißbacher SV 1951 e.V. wird mit einer Sperre von 2 Pflichtspieltagen sowie einem Strafgeld in Höhe von 50,- € belegt, § 42 (3) der RuVO des TFV. Es wird für die Spielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht des KFA Ostthüringen ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Des Weiteren erhält der Verein Weißbacher SV 1951 e.V. ein Strafgeld in Höhe von 50,- € wegen Verstoßes gegen die Technischen Richtlinien, § 43 (11) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 25.10.2018; das Urteil ist bis auf die Wertung des Spiels Nr. 024 rechtskräftig!)

 

Urteil SO 22 – 18 / 19
Der Spieler T.F. vom Verein TSV 1880 Rüdersdorf e.V. erhält wegen Begehens einer Beleidigung gegenüber seinem Gegenspieler in Tateinheit mit einer Beleidigung gegenüber dem amtierenden Schiedsrichter beim Spiel Nr. 034 der 1.Kreisklasse Staffel B zwischen SV Osterland Lumpzig II und TSV Rüdersdorf II, ausgetragen am 07.10.2018 in Lumpzig, eine Pflichtspielsperre von 7 Pflichtspieltagen sowie ein Strafgeld in Höhe von 80,- € auferlegt, § 42 (4) c) und d) der RuVO des TFV. Es wird der Sofortvollzug vom Sportgericht des KFA Ostthüringen ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.                                                                                                                                       

(Urteil vom 20.10.2018; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)

 

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